CODE OF CONDUCT

GLAUBWÜRDIGKEIT / INSPIRATION / ENGAGEMENT / EHRLICHKEIT / NACHHALTIGKEIT

WIR VON DER ERIMA GMBH BEKENNEN UNS ZU EINER STRIKTEN EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE UND ZUR SCHONUNG DER UMWELT. AUS DIESEM GRUND TEILEN WIR MIT UNSEREN PARTNERN DIE VERPFLICHTUNG ZU HOHEN ETHISCHEN UND ÖKOLOGISCHEN STANDARDS UND STEHEN FÜR DEN FOLGENDEN VERHALTENSKODEX EIN:

Keine Beschäftigung von Minderjährigen:

Die Mitarbeiter unserer Lieferanten sind nicht mehr in einem schulpflichtigen Alter oder haben das nach den gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes vorgesehene Alter der Erwerbsfähigkeit erreicht, je nachdem, welches Alter höher liegt.

 

Arbeitszeitregelung:

Die Mitarbeiter der Lieferanten arbeiten nicht mehr als 60 Stunden pro Woche oder nicht länger als die nach den gesetzlichen Vorschriften des Herstellerlandes erlaubte Regel- bzw. Überstundenarbeitszeit, je nachdem, welcher Zeitrahmen geringer ist. Überstunden werden einverständlich geleistet und mit entsprechenden Zuschlägen vergütet. Arbeitnehmer haben in jedem Zeitabschnitt von 7 Tagen eine Ruhezeit von mindestens 24 aufeinander folgenden Stunden.

 

Löhne und Gehälter

Löhne und Gehälter berücksichtigen die Grundbedürfnisse und alle gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen. Es werden die am jeweiligen Ort gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne oder die branchenüblichen Tarife gezahlt, je nachdem, welche höher liegen.

 

Respekt und Gleichstellung,

Respekt und Gleichstellung, unabhängig von Rasse, Glaubensbekenntnis, Alter, Geschlecht, sozialer Herkunft, politischen Ansichten, sexueller Orientierung oder beruflicher Stellung.

 

Vereinigungsfreiheit:

Es besteht das Recht, Gewerkschaften oder anderen arbeits- oder industriebezogenen Vereinigungen beizutreten, wie auch das Recht auf Tarifverhandlungen.

 

Ein sicherer und gesunder Arbeitsplatz:

Es wird ein Arbeitsplatz bereitgestellt, der die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter ebenso gewährleistet wie den Schutz und die Bewahrung der Umwelt.

 

Belästigungen und Misshandlungen werden nicht toleriert:

Die Mitarbeiter der Lieferanten werden mit Respekt und Würde behandelt. Die Beschäftigten erleiden keine physischen, sexuellen, psychischen oder verbalen Belästigungen oder Misshandlungen.

 

Umweltauswirkungen werden minimiert:

Der Lieferant schützt die Umwelt und die Gesundheit der Menschen durch die Einhaltung der geltenden rechtlichen Vorgaben, einschließlich Luftemissionen, Feststoff-/Sonderabfall und Abwasserableitungen. Der Lieferant trifft angemessene Maßnahmen, um die betriebliche Umweltbelastung möglichst gering zu halten, und ist ständig darum bemüht, die Umweltleistung zu verbessern.

 

Gebäudesicherheit und Brandverhütung:

Die Betriebsstätte muss auf allen Etagen über genügend Notausgänge verfügen, die entsprechend gekennzeichnet sind. Die Fluchtwege müssen frei und leicht zugänglich sein. Alle Beschäftigten müssen über die bestehenden Sicherheitsvorkehrungen (Notausgänge, Feuerlöscher etc.) informiert sein.

 

Vertrauen und Zusammenarbeit:

Die ERIMA GmbH erwartet von allen ihren Lieferanten und Zulieferern, dass diese die vorstehenden Regeln einhalten und größtmögliche Anstrengungen unternehmen, um diese Standards zu erreichen.

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